Im Haftpflichtversicherungsbereich gibt es im Grunde drei Klassen von Haftpflichtversicherungen. Zum Einen existiert dort die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder KFZ-Halter abschließen muss. Zum Anderen gibt es die Privathaftpflichtversicherung, welche zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber auch diese Art der Haftpflichtversicherung sollte jede Person haben. Die dritte Art von Haftpflichtversicherungen sind Diejenigen, die nur für einen bestimmten Personenkreis sinnvoll sind. Dazu gehören beispielsweise die Jagdhaftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung oder auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese zählt zu den Angeboten rund um das eigene Haus und den Immobilienbau und ist ohne Ausnahme wirklich jedem Bauherren dringend zu empfehlen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherte in seiner Funktion als Bauherr bestimmte Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, welche ihm vom Gesetz her auferlegt sind. Zu diesen Pflichten gehört in jedem Falle, dass die Baustelle ausreichend abgesichert ist, damit keine anderen Personen zu Schaden kommen. Das kann beispielsweise durch eine ausreichende Beschilderung und Beleuchtung erreicht werden und natürlich muss der Bauherr auch darauf achten, dass sich keine "losen" Teile auf der Baustelle befindet, die zum Beispiel durch herunterfallen von Baugerüst einen Schaden verursachen können. Ist der Bauherr dieser Pflicht einmal nicht in ausreichender Form nachgekommen und haben dadurch Personen oder Sachen einen Schaden erlitten, tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Der Bauherr ist aber nicht nur für eine ordnungsgemäß abgesicherte Baustelle verantwortlich, sondern hat auch für die Überwachung des Bauleiters bzw. des Bauunternehmers zu sorgen. Macht einer dieser Personen eine Fehler der einen Schaden an anderen Personen oder Sachen verursacht, so haften alle verantwortlichen Personen gemeinsam für den Schaden, also auch der Bauherr, obwohl dieser vielleicht nicht einmal anwesend war, als der Fehler begangen worden ist.
Es gibt eine Reihe von Schäden welche durch die Baustelle entstehen können, für die der Bauherr im rechtlichen Sinne haftbar gemacht werden kann, und die Bauherrenhaftpflichtversicherung daher sicherlich eine sinnvolle Versicherung darstellt. Zu diesen Gefahrenquellen und Schadensursachen gehören beispielsweise schadhafte Zäune, nicht richtig befestigte Baugerüste, Staub und Schmutz der außerhalb der Baustelle auftritt sowie Verunreinigungen der Straße und auch nicht ausreichend abgesicherte Baugruben. Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung ist gemessen an der möglichen Schadenshöhe sehr akzeptabel und richtet sich nach der Bausumme, der Quadratmeterzahl und sonstigen Sonderwünschen des Versicherten. Für ein Haus im Wert von 200.000 Euro mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern zahlt man im Durchschnitt einmalig ca. 50-70 Euro. Das ein Versicherungsschaden schneller als man glaubt passieren kann, soll das nachfolgende Beispiel zeigen. Frau Mustermann hat sich dazu entschlossen sich ein eigenes Heim in Form eines Einfamilienhauses zu bauen. Der Rohbau ist bereits fertig und in ihrer Funktion als Bauherrin ist Frau Mustermann täglich auf der Baustelle um alle möglichen Vorgänge und Gegebenheiten zu überwachen. Als sie an deinem Nachmittag aufgrund eines Arzttermins relativ frühzeitig die Baustelle verlässt, sind noch viele der Bauarbeiter mit der Arbeit beschäftigt. Einer dieser Bauarbeiter vergisst nun beim Verlassen der Baustelle das Baugerüst ordnungsgemäß mit Ketten zu befestigen. Am Abend zieht ein etwas stärkerer Sturm vorbei und in Folge dessen kippt das Baugerüst in Teilen um und fällt auf die vorbeiführende Straße, wodurch ein Auto beschädigt wird. Auch wenn nicht Frau Mustermann als Bauherrin diesen Schaden verursacht hat, ist sie dennoch dafür verantwortlich und muss für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen. Dabei hat sie sogar noch Glück, denn wäre es nicht nur bei der Sachbeschädigung geblieben sondern es wären auch Personen verletzt worden, hätte die Schadenssumme noch deutlich höher ausfallen können. Da Frau Mustermann jedoch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung besitzt prüft diese zunächst einmal, ob die Ansprüche des Autofahrers gerechtfertigt sind. Da dieses im vorliegenden Fall recht eindeutig so ist, übernimmt die Versicherung alle entstehenden Kosten, wie zum Beispiel die Reparatur des beschädigten Kraftfahrzeuges. Die Versicherungssumme sollte bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung übrigens wie bei nahezu allen Arten von Haftpflichtversicherungen mindestens drei Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden hoch sein.