Übersicht über die Haftpflichtversicherungen
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Beitragsfrei bei Arbeitslosigkeit

Beitragsfrei bei Arbeitslosigkeit trotz Versicherung

Eine Hausratversicherung ist dafür da, die Einrichtung des Versicherungsnehmers vor Feuer, Wasserschäden, Sturm, Hagel, Einbruch, Raub und Vandalismus zu schützen. In der heutigen Zeit, in der jeder Angst vor Arbeitslosigkeit hat, ziehen viele Menschen es vor, keine Hausratversicherung abzuschliessen, weil sie Angst haben, sie bei Verlust ihrer Arbeit nicht mehr bezahlen zu können. Sollte es aber zum Schadenfall kommen, müssen sie dann alleine für den entstandenen Schaden aufkommen. Dabei bräuchte man sich nur bei den Versicherungsgesellschaften etwas umzuschauen.

Einige Versicherungen bieten den Versicherten die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit, die Versicherung bei Eintritt von Arbeitslosigkeit, beitragsfrei zu stellen. Diese Zusatzklausel muss aber auf der Versicherungspolice ausdrücklich aufgeführt werden. Für diese Zusatzklausel muß ein geringer zusätzlicher Beitrag bezahlt werden. Für den Eintritt dieser Freistellung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Beitragsfrei bei Arbeitslosigkeit mit Bedingungen

Der Versicherungsnehmer muss sofort nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, dies der Versicherung melden. Zusätzlich zur Meldung muß die Arbeitslosigkeit, durch amtliche Bescheide, wie z.B. Bescheid über Arbeitslosengeldbezug belegt werden. Alle 3 Monate, müssen diese Nachweise neu erbracht werden. Hat der Versicherungsnehmer es einmal versäumt, die Nachweise einzureichen, erlischt die Freistellung. Dies kann natürlich durch Nachreichen der Nachweise wieder rückgängig gemacht werden, für die Zeit zwischen Erlischen der Freistellung und Nachreichen der Nachweise, muss die Versicherung anteilmäßig gezahlt werden.

Bei Abschluss der Versicherung, sollte bedacht werden, dass zwischen Abschluss der Versicherung und Eintritt der Arbeitslosigkeit, mindestens 6 Monate liegen müssen, Sollte der Versicherungsnehmer, vor Ablauf dieser Wartezeit arbeitslos werden, gilt die Freistellung nicht. Wird die Arbeitslosigkeit allerdings durch einen Unfall herbeigeführt, gilt diese Wartezeit nicht.

Man hat keinen Anspruch auf Freistellung, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Straftat begründet ist, oder die Kündigung mit Vorsatz herbeigeführt wurde. Ebenfalls tritt diese Freistellung nicht in Kraft, wenn die Arbeitslosigkeit in Folge von Krieg, inneren Unruhen, Streiks oder durch einen Nuklearschaden zustande kommt.

Auf Dauer beitragsfrei bei Arbeitslosigkeit


Freigestellt ist der Versicherungsnehmer für die Dauer seiner Arbeitslosigkeit, allerdings höchstens für 5 Jahre. Die Kündigungsfrist für die Freistellung beträgt 3 Monate. Die Vereinbarung wird automatisch hinfällig, wenn der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr erreicht. Sollte der Versicherungsnehmer sterben, so gilt diese Freistellung weiter, und geht auf die Person über, die im Vertrrag festgelegt wurde.