Berufs- und Unternehmerhaftpflicht
Sowohl für den privaten Bereich, als auch für das eigene Gewerbe, stehen dem Kunden im Rahmen der Haftpflichtversicherung verschiedene Alternativen zur Verfügung. Während man als Privatperson in erster Linie die KFZ-Haftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung abschließt, bieten die Versicherungsgesellschaften für den beruflichen Bereich die Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht-, Unternehmerhaftpflicht- bzw. die Gewerbehaftpflichtversicherung an. All diese Haftpflichtversicherungsarten schützen den Versicherten vor finanziellen Risiken, die aufgrund beruflicher Situationen und den folgenden Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherten entstehen können.
Die Berufshaftpflichtversicherung kann von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern
Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch als Firmenhaftpflicht bezeichnet, kann von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieser beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang mit der Unternehmensführung ist man sowohl für seine eigenen Fehler, als auch für die Fehler der Mitarbeiter verantwortlich, sodass man in einem Schadensfall von dem Geschädigten haftbar gemacht werden kann. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Fehler von einem Mitarbeiter vorsätzlich begangen worden ist oder aus Fahrlässigkeit.
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich dieser Verantwortung zwar nicht entziehen, aber diese reguliert die Kosten, die aufgrund des anstehenden Schadenersatzes auf Sie zukommen würden.
Es werden durch die Versicherung sowohl Schäden an Personen, als auch an Sachen reguliert, die vom Versicherten oder dessen Mitarbeiter verursacht werden. Ferner werden auch die Kosten reguliert, die in Form eines Vermögensschäden aufgetreten sind.
Außer der Kostenregulierung übernimmt die Betriebshaftpflicht noch weitere Aufgaben. Zu Beginn eines Schadenfalls wird zunächst einmal geprüft, ob die Ansprüche des Dritten überhaupt gerechtfertigt sind. Ist das nicht der Fall, werden diese direkt von der Versicherung zurückgewiesen. Sind die Ansprüche jedoch rechtens, übernimmt die Versicherung zumeist neben der Schadensregulierung auch die Kosten für eine eventuelle Rechtsverteidigung.
Der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich übrigens nach dem Alter des Versicherten, der Anzahl der Mitarbeiter und vor allem auch nach der Branche, in welcher der Versicherte tätig ist.
Diese Branchen werden oftmals von den Versicherungsunternehmen in verschiedene Risikoklassen eingestuft, da es in manchen Branchen deutlich häufiger zu Schadensfällen kommt als in anderen Wirtschaftsbereichen.
Da Sie als Unternehmer bzw. Selbstständiger für Schäden in unbegrenzter Höhe haften, sollte die gewählte Versicherungssumme im Rahmen der Berufshaftpflicht nicht unter drei Millionen Euro liegen, noch besser wäre eine unbegrenzte Deckungssumme für Sach- und Personenschäden.
Berufshaftpflichtversicherung
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung bieten die Versicherer auch noch die Berufshaftpflichtversicherung an. Diese hat vor allem Selbstständige als Zielgruppe, die zwar keinen eigenen Betrieb führen, aber als Einzelperson ebenfalls für alle Schäden verantwortlich sind, die an anderen Personen oder Sachen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Für bestimmte Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ohnehin vorgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise Rechtsanwälte, Versicherungsvermittler oder Architekten. Die Prämien für die Versicherung richten sich in erster Linie nach der Art des Berufes. So werden die verschiedenen Tätigkeiten von nahezu allen Versicherungen in bestimmte Kategorien eingeordnet, wie beispielsweise Berufe des Handels- und Dienstleistungen, Baugewerbe, Bewachungsunternehmen oder andere Branchen. Natürlich wird die Berufshaftpflichtversicherung insbesondere von bestimmten Personen in Anspruch genommen. Dazu gehören hauptsächlich als Lehrer, Architekt, Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Finanzberater, Rechtsanwalt oder als Arzt tätige Versicherte. In manchen Berufen besteht natürlich ein erhöhtes Risiko, dass der kleinste Fehler gravierende Auswirkungen haben kann. Das ist zum Beispiel beim Arzt der Fall. Stellt dieser eine falsche Diagnose und verschreibt evt. die falschen Medikamente, kann das schlimme gesundheitliche Folgen für den Patienten haben, die zudem oftmals hohe Schmerzensgeldforderungen an den Arzt nach sich ziehen.
Unternehmerhaftpflichtversicherung
Die Unternehmerhaftpflicht ist im Grunde mit der Betriebshaftpflichtversicherung zu vergleichen. Sie empfiehlt sich insbesondere auch für Existenzgründer, da gerade diese noch keine weitreichenden beruflichen Erfahrungen im Bereich des neuen Unternehmens haben und daher "anfälliger" für Fehler sind, die dann schließlich aufgrund eines verursachten Schadens bestimmte Ansprüche nach sich ziehen können. Auch die Unternehmerhaftpflicht reguliert also Schäden, die vom Unternehmer selber oder von einem der Mitarbeiter schuldhaft verursacht worden sind. Nicht erstattet werden natürlich die Kosten, die vorsätzlich verursacht worden sind, da grundsätzlich in allen Haftpflichtversicherungen der Vorsatz-Ausschluss zur Geltung kommt.