Sowohl für den privaten Bereich, als auch für das eigene Gewerbe, stehen dem Kunden im Rahmen der Haftpflichtversicherung verschiedene Alternativen zur Verfügung. Während man als Privatperson in erster Linie die KFZ-Haftpflichtversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung abschließt, bieten die Versicherungsgesellschaften für den beruflichen Bereich die Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht-, Unternehmerhaftpflicht- bzw. die Gewerbehaftpflichtversicherung an. All diese Haftpflichtversicherungsarten schützen den Versicherten vor finanziellen Risiken, die aufgrund beruflicher Situationen und den folgenden Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherten entstehen können.
Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch als Firmenhaftpflicht
bezeichnet, kann von Unternehmern, Selbstständigen und
Freiberuflern in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieser
beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang mit der Unternehmensführung
ist man sowohl für seine eigenen Fehler, als auch für die Fehler
der Mitarbeiter verantwortlich, sodass man in einem Schadensfall
von dem Geschädigten haftbar gemacht werden kann. Dabei spielt es
dann keine Rolle, ob der Fehler von einem Mitarbeiter vorsätzlich
begangen worden ist oder aus Fahrlässigkeit. Durch die
Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich dieser
Verantwortung zwar nicht entziehen, aber diese reguliert die
Kosten, die aufgrund des anstehenden Schadenersatzes auf Sie
zukommen würden. Es werden durch die Versicherung sowohl Schäden an
Personen, als auch an Sachen reguliert, die vom Versicherten oder
dessen Mitarbeiter verursacht werden. Ferner werden auch die Kosten
reguliert, die in Form eines Vermögensschäden aufgetreten sind.
Außer der Kostenregulierung übernimmt die Betriebshaftpflicht noch
weitere Aufgaben. Zu Beginn eines Schadenfalls wird zunächst einmal
geprüft, ob die Ansprüche des Dritten überhaupt gerechtfertigt
sind. Ist das nicht der Fall, werden diese direkt von der
Versicherung zurückgewiesen. Sind die Ansprüche jedoch rechtens,
übernimmt die Versicherung zumeist neben der Schadensregulierung
auch die Kosten für eine eventuelle Rechtsverteidigung. Der Beitrag
zur Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich übrigens nach dem
Alter des Versicherten, der Anzahl der Mitarbeiter und vor allem
auch nach der Branche, in welcher der Versicherte tätig ist. Diese
Branchen werden oftmals von den Versicherungsunternehmen in
verschiedene Risikoklassen eingestuft, da es in manchen Branchen
deutlich häufiger zu Schadensfällen kommt als in anderen
Wirtschaftsbereichen. Da Sie als Unternehmer bzw. Selbstständiger
für Schäden in unbegrenzter Höhe haften, sollte die gewählte
Versicherungssumme im Rahmen der Berufshaftpflicht nicht unter drei
Millionen Euro liegen, noch besser wäre eine unbegrenzte
Deckungssumme für Sach- und Personenschäden.
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung bieten die Versicherer auch noch die Berufshaftpflichtversicherung an. Diese hat vor allem Selbstständige als Zielgruppe, die zwar keinen eigenen Betrieb führen, aber als Einzelperson ebenfalls für alle Schäden verantwortlich sind, die an anderen Personen oder Sachen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Für bestimmte Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ohnehin vorgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise Rechtsanwälte, Versicherungsvermittler oder Architekten. Die Prämien für die Versicherung richten sich in erster Linie nach der Art des Berufes. So werden die verschiedenen Tätigkeiten von nahezu allen Versicherungen in bestimmte Kategorien eingeordnet, wie beispielsweise Berufe des Handels- und Dienstleistungen, Baugewerbe, Bewachungsunternehmen oder andere Branchen. Natürlich wird die Berufshaftpflichtversicherung insbesondere von bestimmten Personen in Anspruch genommen. Dazu gehören hauptsächlich als Lehrer, Architekt, Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Finanzberater, Rechtsanwalt oder als Arzt tätige Versicherte. In manchen Berufen besteht natürlich ein erhöhtes Risiko, dass der kleinste Fehler gravierende Auswirkungen haben kann. Das ist zum Beispiel beim Arzt der Fall. Stellt dieser eine falsche Diagnose und verschreibt evt. die falschen Medikamente, kann das schlimme gesundheitliche Folgen für den Patienten haben, die zudem oftmals hohe Schmerzensgeldforderungen an den Arzt nach sich ziehen.