Forderungsausfall bei der Versicherung
In unserer Gesellschaft ist es so, dass man vom Gesetz her zum Schadenersatz verpflichtet wird, wenn man einen anderen Menschen schädigt. Das wird in unserem Land über das BGB geregelt und ist für jedermann bindend. In manchen Fällen kommt es vor, dass die Summe für den Schadenersatz enorm hoch ist. Aus diesem Grund decken sich die meisten Menschen auch mit einer privaten Haftpflichtversicherung ein. Diese soll dann diese Schäden regulieren, damit das eigene Vermögen nicht angegriffen wird. Schließlich haftet jeder in solchen Fällen mit seinem gesamten Vermögen in vollem Umfang. Außerdem hat die Haftpflichtversicherung noch eine andere gute Funktion, denn sie wehrt alle unberechtigten Forderungen an den Versicherungsnehmer, was einer passiven Rechtsschutzversicherung gleichkommt. Für den Versicherungsnehmer hat dies den Vorteil, dass er keinesfalls zur Kasse gebeten werden kann, sollte die Versicherung die Forderung erst einmal abgewehrt haben.
Forderungsausfall bei der Vollkasko Versicherungen
Nun kann es durchaus schon mal vorkommen, dass man selbst von einer Person geschädigt wird, diese Person aber denn Schadenersatz nicht leisten kann. Wenn der Schädiger in einem solchen Fall auch nicht über die Absicherung einer privaten Haftpflichtversicherung verfügt, dann schaut man in der Regel in die Röhre. Allerdings gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die ihren Kunden in einem solchen Fall eine Art Vollkaskoschutz anbieten, die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen die eigenen Schäden übernommen werden, ähnlich wie man es von der Vollkaskoversicherung beim Auto her kennt. Allerdings müssen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit man in den Genuss dieses Vollkaskoschutzes kommen kann.
Das Recht auf Forderungsausfall bei Versicherungen
Damit man die Forderungsausfalldeckung nutzen kann, muss zunächst einmal ein Schadenereignis vorliegen. Es muss also dem Versicherungsnehmer ein Schaden zugefügt worden sein, der vom Verursacher zu ersetzen ist. Sollte dieser nicht in der Lage sein und auch nicht selbst über eine entsprechende Versicherung verfügt, dann entbindet ihn das nicht, dass der Schaden ersetzt werden muss. Dieses Recht kann man sich auf dem Zivilklageweg einfordern. Wenn man diesen Weg eingeschlagen hat, dann kann man seine Forderung an die eigene Haftpflichtversicherung weiterleiten. Diese übernimmt dann den Schaden so, als wenn der eigentliche Schadenverursacher ein Versicherungsnehmer wäre. So bekommt man auf diese Weise den Schaden von der eigenen Haftpflichtversicherung ersetzt, obwohl dieser von einer fremden Person verursacht worden ist. Wichtig ist dabei nur, dass man zunächst einmal versucht, seine Forderung auf dem zivilen Klageweg durchzusetzen. Erst wenn man auf diese Weise einen Titel erwirkt hat, dann greift auch der Schutz aus der Forderungsausfalldeckung.