Kfz-Haftpflichtversicherung
Neben den Pflichtversicherungen im Rahmen des Sozialversicherungssystems wie beispielsweise die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung gibt es in Deutschland eigentlich nur noch wenige Versicherungen, zu deren Abschluss der Bürger verpflichtet ist. Eine dieser Versicherungen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, welche jeder Halter eines Kraftfahrzeuges vor der Nutzung seines Fahrzeuges im Straßenverkehr abzuschließen hat. Ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden, darf das Fahrzeug weder zugelassen noch benutzt werden, wer es dennoch tut macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert den Opfern eines Verkehrsunfalls die Schadenregulierung und holt sich eventuelle im Innenverhältnis beim Versicherten die gezahlten Beträge zurück, falls dieser den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Diese beiden Leistungsausschlüsse berechtigen die Versicherung in bestimmten Fällen also, ihrer Leistungspflicht nicht nachzukommen.
Die zwei Hauptaufgaben der Kfz-Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich hat die Kfz-Haftpflichtversicherung zwei Hauptaufgaben wahrzunehmen, nämlich die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen anderer Personen an den Versicherten und natürlich im Normalfall die Kostenübernahme entstandener Schäden bzw. die Schadenersatzzahlung an das Unfallopfer. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die der Versicherte mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr verursacht. Der Versicherte muss dabei natürlich schuldhaft handeln, aber auch nicht so grob fahrlässig, sodass die Versicherung wiederum nicht zahlen muss. Oftmals ist es ein sehr schmaler Grad zwischen fahrlässigem Handeln und grob fahrlässigem Handeln. Wenn ein Autofahrer bei Nacht auf der Landstraße plötzlich einen Gegenstand auf der Fahrbahn sieht soll er nach den Versicherungsvorschriften innerhalb von Sekundenbruchteilen entscheiden, ob er ausweicht oder über den Gegenstand fährt. In beiden Fällen kann es die falsche Entscheidung gewesen sein und dadurch ein Schaden entstehen. Ist der Gegenstand beispielsweise ein großer Pappkarton, könnte man sicherlich ohne Weiteres darüber fahren. Handelt es sich jedoch um einen Plastikkorb, wäre das Ausweichen angebracht. Doch wer kann das schon bei Dunkelheit und einer Geschwindigkeit von 100 km/h in einer Sekunde entscheiden ? Aufgrund dieses und anderer Beispiele bieten einige Versicherer inzwischen auch den Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit an und dürfen die Leistung somit nur bei Vorsatz durch den Versicherten verweigern.
Die Versicherungssummen sollten in ausreichender Höhe gewählt werden
Da gerade im Straßenverkehr oftmals schlimme Unfälle geschehen können, sollten Sie bei Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung darauf achten, dass die Versicherungssummen auch in ausreichender Höhe gewählt werden. Üblicherweise bieten die Versicherungsgesellschaften heutzutage keine Versicherungssumme im Personen- und Sachschadenbereich mehr unter drei Millionen Euro an. Noch besser ist natürlich eine unbegrenzte Deckungssumme, denn auch wenn es nach einer Menge Geld klingt, kann die Schadenshöhe nicht selten eine Gesamtsumme von drei Millionen Euro überschreiten, zum Beispiel bei einem verursachten Massenunfall auf der Autobahn. Von diesen möglichen Geldsummen ausgehend ist der Beitrag zur Haftpflichtversicherung im Kfz-Bereich zwar für viele Autofahrer nicht gerade günstig, aber immer noch in einem angemessenen Rahmen. Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages richtet sich nach vom Versicherungsunternehmen festgelegten Kriterien. Dazu zählt zum Beispiel das Alter des Versicherten, der Fahrzeugtyp, der Zulassungsort, die Fahrpraxis, die gefahrenen Jahreskilometer, die Anzahl der Fahrer und natürlich auch die Schadensfreiheitsklasse. Diese Regelung der Schadensfreiheitsklassen findet man bisher in dieser Form nur im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung vor.
Einteilung in die Schadensfreiheitsklassen
Die Einteilung in die jeweilige Schadensfreiheitsklasse richtet sich danach, wie lange der Versicherte bisher unfallfrei gefahren ist bzw. ohne einen Schaden der Versicherung gemeldet zu haben. Durch eine bessere Schadensfreiheitsklasse lassen sich große Beitragssummen einsparen. So beginnen Fahranfänger oftmals mit einem Versicherungsbeitrag von 270 Prozent, während man in der besten Schadensfreiheitsklasse lediglich noch bei 30 Prozent liegt. Ausgehend von einem Basisversicherungsbeitrag von jährlich 200 Euro (entspricht 100 Prozent), würde der Fahranfänger also im Jahr 540 Euro zahlen, während der Versicherte in der besten Schadensfreiheitsklasse nur einen Jahresbeitrag von 60 Euro zahlen muss. Von dieser Rechnung ausgehend lohnt es sich oftmals sogar, einen Schaden gar nicht der Versicherung zu melden, sondern dessen Regulierung selber zu übernehmen, damit man nicht eine ungünstigere Schadensklasse zurück gestuft wird. Insgesamt ist die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung also eine sinnvolle und notwendige Art der Versicherung, die bereits vielen Unfallopfern zum zustehenden Schadenersatz verholfen hat.