Riester Rente
Riester Rente - Die Definition
Die Riester
Rente ist eine vom Staat steuerlich subventionierte, privat
finanzierte Zusatzrente in Deutschland. Sie gilt als eine
freiwillige Altersvorsorge gemäß dem Kapitaldeckungsverfahren und
wird zusätzlich zu der gesetzlichen Rente, welche nach dem
Umlageverfahren finanziert wird, abgeschlossen.
Riester Rente - Die Anwendung
Bei der Riester Rente werden Sparleistungen bis zu einer Höhe
von 4 Prozent des eigenen sozialversicherungspflichtigen
Jahresgehaltes vom Staat auf Antrag durch Subventionen begünstigt.
Zusätzlich sind Personen mit Kindern hierbei bevorteilt, da diese
für jedes Kind Zulagen erhalten. Die Förderquoten betragen oft bis
zu 50 %, weshalb sich diese Rente besonders für Familien mit
Kindern lohnt.
Die Spareinlagen können in verschiedenen Formen angelegt werden: Es
gibt neben der klassischen Form der privaten Rentenversicherung die
Möglichkeit die Sparleistungen in Form eines Banksparplans
anzulegen, welcher zu Beginn der Rente in eine Rentenversicherung
umgewandelt wird. Des Weiteren besteht die Alternative einer
Fondsgebundenen Rentenversicherung, eines Fondssparplans, sowie
einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds.
Riester Rente - Politischer Hintergrund und Besonderheiten
Diese Rente wurde namentlich nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, benannt. Diese Form der Rente wurde im Jahr 2001 im Rahmen der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Der Grund hierfür war die sinkende Zahl der arbeitenden Bevölkerung, welche in das Sozialversicherungssystem einzahlt, im Vergleich zu der immer größer werdenden Zahl der Rentner. Da die Rentenkassen durch diese Entwicklung vor ein großes Problem gestellt sind die momentanen und zukünftigen Rentner finanziell zu versorgen, wird durch die private Riester Rente die Eigenbeteiligung der Bevölkerung bezüglich der Vorsorge im Alter verstärkt eingefordert. Im Falle längerer Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Kapital bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Bei dem Erwerb einer Immobilie zur Altersvorsorge können bis zu 50.000 Euro aus dem Riester-Vertrag zinslos entnommen werden. Diese Einlagen müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach der Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn vollständig zurückbezahlt werden.


