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Tierhalterhaftpflichtversicherung

In keinem anderen Versicherungsbereich gibt es sicherlich so viele spezielle Versicherungen, wie im Bereich der Haftpflichtversicherungen. Die Angebotspalette erstreckt sich von der KFZ-Haftpflichtversicherung, über die Privathaftpflichtversicherung bis hin zu speziellen Arten wie der Gewässerhaftpflichtversicherung. Zu den speziellen Arten in diesem Versicherungsbereich zählt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese ist natürlich wie der Name schon aussagt nur für die Eigentümer von Tieren interessant, und zwar nicht von allen Tieren, sondern nur von Pferden und Hunden. Alle weiteren Haustiere wie Vögel, Fische, Katzen, Hamster, Kaninchen oder Meerschweinchen sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, falls diese einmal einen Schaden anrichten sollten. Für den Hund und das Pferd muss der Tierhalter allerdings eine separate Versicherung abschließen, da von diesen Tieren doch ein größeres Risiko ausgeht, dass sie einen Schaden verursachen.

Pferdehaftpflichtversicherung

Wie andere Haftpflichtversicherungsarten übernimmt auch die Pferdehaftpflichtversicherung die Kosten für Schadensregulierungen für vom Pferd verursachte Schäden. Da das Pferd natürlich rechtlich gesehen nicht für die erfolgten Schäden verantwortlich gemacht werden kann, liegt das Haftungsrisiko beim Tieralter. Durch Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw. konkret der Pferdehaftpflichtversicherung überträgt er diese Haftung praktisch auf das jeweilige Versicherungsunternehmen. Im Grunde muss die Versicherung auch bei nahezu jedem durch das Pferd verursachten Schaden zahlen, da man nicht davon ausgehen kann, dass ein Pferd vorsätzlich einen Schaden herbeiführt. Der Vorsatz könnte nur in dem Fall gegeben sein, wenn der Tierhalter das Pferd auf eine bestimmte Art und Weise dafür ausgebildet hat, eine bestimmte Schadenssituation herbei zu führen. Viel häufigere Schadensursachen sind zum Beispiel, wenn das Pferd andere Menschen durch Beißen oder Treten verletzt oder falls das Pferd mit dem Reiter im Straßenverkehr unterwegs ist und sich dort ein Unfall ereignet, der auf einem Fehlverhalten von Pferd oder Reiter basiert. In den genannten Fällen würde die Tierhalterhaftpflichtversicherung jeweils die Kosten für den entstandenen Schaden übernehmen. Die Deckungssumme sollte dem Risiko angemessen gewählt werden, häufig beträgt die Mindestdeckungssumme fünf Millionen Euro.

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Eine weitere "Unterart" der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Auch wenn ein Pferd aufgrund seiner Größe vielleicht einen höheren Schaden anrichten kann, so ist der Hund dennoch alleine durch die Tatsache, dass er viel mehr in das Gesellschaftsleben integriert ist, ein tendenziell häufigerer Schadensverursacher. Dabei kommt es leider immer häufiger vor, dass Hunde "scharf gemacht" werden, also vorsätzlich darauf abgerichtet werden, andere Hunde oder Menschen anzugreifen. Stellt sich so etwas im Rahmen eines Schadenfalls heraus, so kann die Hundehaftpflichtversicherung selbstverständlich die Leistung wegen Vorsatz verweigern. Ferner droht dem Hundehalter eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und das Tier wird in nicht seltenen Fällen sogar eingeschläfert. Aber natürlich sind die meisten Versicherungsfälle auf "Unfälle" zurück zu führen und nicht durch vorsätzliches Handeln. In solchen Fällen übernimmt die Hundehalterhaftpflicht natürlich die vollständige Schadenregulierung. Die häufigsten Versicherungsfälle in diesem Bereich treten aufgrund von Hundebissen auf oder durch vom Hund verursachte Verkehrsunfälle. Das kann zum Beispiel ganz leicht geschehen, wenn sich der Hund von der Leine losreißt und auf die Straße läuft, oder sich auch im Dunkeln beim Spazierengehen vor Jemandem erschreckt und diesen aus Angst beißt. Die Beitragshöhe zur Hundehalterhaftpflichtversicherung errechnet sich aufgrund diverser Merkmale vom Tierhalter und vom zu versichernden Hund. Zu diesen Merkmalen zählt beispielsweise das Alter von Hund bzw. dem Besitzer und vor allen Dingen auch die Rasse des Hundes. Dabei ist zu beachten, dass viele Versicherungsunternehmen die Rassen, welche als Kampfhunde eingestuft werden, inzwischen gar nicht mehr versichern.

Beitrag zur Hundehalterhaftpflichtversicherung

Durchschnittlich zahlt man für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ca. 10-20 Euro im Monat, natürlich hauptsächlich abhängig von der Größe und Rasse des Hundes. Diese Hunde Versicherung ist eine notwendige Versicherung, die der Tierhalter für sein Hund abschließen sollte. Die Versicherungssummen bewegen sich üblicherweise im Bereich zwischen drei und zehn Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, was nicht so hoch ist wie es scheint, denn besonders dann, wenn Personen schwer verletzt werden, können die Schadenssummen aufgrund von Rentenzahlungen etc. schnell die Millionen-Euro Marke überschreiten, so traurig das auch sein mag.